Jetzt Anträge für Entschädigungsleistungen stellen
In unserem Blogbeitrag vom 21.10. haben wir informiert über die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, in der festgelegt wurde das und wie Nutzer von Funksystemen entschädigt werden können, wenn sie durch LTE bei der Nutzung von Funkmikrofonen gestört werden.
Seit heute können nun die Anträge gestellt werden, jedoch ausschließlich online über die Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Wir haben für Sie eine Ausfüllhilfe erstellt.
- Das Bundesamt stellt auf den Webseiten eine Reihe von Fragen und Antworten und eine Ausfüllhilfe zur Antragsstellung zur Verfügung.
- Nachweis zur (Nicht-)Umrüstbarkeit von Shure Funksystemen und die Kosten einer Umrüstung. (Bitte zum Ausfüllen den Acrobat Reader verwenden).
- Ein personalisierter Kostenvoranschlag zur Umrüstung von Shure Funksystemen.
- Eine Übersicht der Shure Frequenzversionen in TV-Kanäle.
- Folgende Funksysteme können umgerüstet werden: SLX, ULX und UHF-R. Die Kosten einer Umrüstung sind in diesem Nachweis gelistet.
- Eine Umrüstung kann nur nach voriger Terminabsprache mit Shure Distribution vorgenommen werden.
- Wir bitten darum vor der Einsendung jeglicher Geräte den zuständigen Shure Außendienst-Mitarbeiter bzw. den Shure Innendienst zu kontaktieren (07262/9249100, info@shuredistribution.de).
- Der Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema “Antrag zu Entschädigungsleistungen” ist Jürgen Schwörer (07262/9249151, schwoerer_juergen@shure.de).





