Eine gute Sache: BNetzA vergibt neue Frequenzen für Funkmikrofone
Die Bundesnetzagentur hat mit den Verfügungen 9/2011 und 10/2011 von letzter Woche zwei neue Frequenzbereiche für drahtlose Mikrofonnutzung allgemein zugeteilt. Allgemeinzuteilung bedeutet, dass innerhalb dieser Frequenzbereiche drahtlose Mikrofone ohne Anmeldung deutschlandweit genutzt werden dürfen. Und damit ist dieser Frequenzbereich besonders für Hobbymusiker interessant, da neben der Anschaffung der Funksystemen keine “Betriebskosten” dazu kommen.
Die zulässige abgestrahlte Leistung liegt bei max. 50 mW und die Allgemeinzuteilung ist befristet bis zum 31. 12. 2021.
Im einzelnen sind dies die Frequenzbereiche:
- 823 – 832 MHz
- 1785 – 1805 MHz
Beide Frequenzbereiche sind sogenannte “Mittenlücken”. D. h. der nicht genutzte Bereich zwischen dem “Uplink” und dem “Donwlink”, also den Mobilfunk-Basisstationen (Sendemasten) und den Mobilfunk-Endgeräten (Handys).
Der Bereich 823 – 832 MHz ist die Mittenlücke des kommenden LTE-Netzwerkes. Zur Zeit ist allerdings noch kein LTE-Regelbetrieb aktiv, d. h. es gibt noch keine LTE-Basisstationen und Endgeräte. Deshalb gibt es auch noch keine praxisrelevanten Tests, ob und wie viele Funkmikrofone in diesem Bereich störungsfrei betrieben werden können. Inwieweit das neue LTE-Netz den Betrieb von Funkmikrofonen in dieser Mittenlücke beeinträchtigt, werden wir erst in den kommenden Monaten erfahren, wenn praxisrelavante Tests durchgeführt werden können.
Bereits jetzt bieten wir unterschiedliche Funkmikrofone in diesem Frequenzbereich an.
Die Mittenlücke im Bereich 1785 – 1805 MHz existiert schon seit einigen Jahren. Dieser Frequenzbereich ist für Funkmikrofone nicht optimal, denn für einen störungsfreien Betrieb sollte der Sichtkontakt zwischen Sender und Empfänger eingehalten werden. In Bezug auf Ausbreitungsbedingungen liegen alle Vorteile im UHF-TV Band von 470 – 790 MHz.
In diesem Frequenzbereich stehen Kompatibilitätsstudien an, die klären sollen, in welchem exakten Bereich Funkmikrofone betrieben werden dürfen. Eventuell werden auch von Shure Funkmikrofone in diesem Bereich auf den Markt kommen. Doch das liegt noch in (sehr) ungewisser Zukunft.
PS: das EU-weite harmonized frequency band (863 – 865 MHz) bleibt weiterhin bestehen. Auch hier handelt es sich um eine Allgemeinzuteilung. Kann also anmeldefrei genutzt werden (mit max. 10 mW).
Viele weitere Informationen über Funkmikrofone und die Frequenzen findest Du auf unserer Homepage.

Vielleicht wär es mal Gut eine Liste zu machen welche FQ frei sind für die Allgemeinheit ARD und ZDF hat ja auch welche und einige sind Vergeben ,meist steht der hinweis zur Netzagentur aber da sind nur Listen die keiner Zuordnen Kann macht doch mal als Hersteller sowas als PDF zum runderladen mal so das mans Verseht Danke im Vorraus Ebi
Hi Ebi,
eigentlich ist es ganz einfach:
Allgemeinzuteilung (anmeldefrei):
- 823 bis 832 MHz
- 863 bis 865 MHz
Anmeldepflichtig für professionelle Musiker/PA Rental
- 710 bis 790 MHz (Anmeldung mit Jahreslizenzen)
Anmeldepflichtig mit ortsfester Kurzzeitzulassung, bzw. Broadcasting und feste Installationen:
- 470 bis 790 MHz
Es grüßt Jürgen
Lohnt es sich denn überhaupt Frequenzen anzumelden, wenn es ach kostenlose gibt? Bzw welche vorteil bringt die “Bezahlvariante”?
Vg Michi
Hallo Michi,
ganz offiziell ist für den Hobbymusiker die einzige Möglichkeit Funkmikrofone zu nutzen die anmeldefreien Bereiche. In diesen allgemein zugeteilten Frequenzbereichen gibt es generell weniger Sicherheit für einen störungsfreien Betrieb.
Deswegen werden professionelle Anwender (PA Rentals, Theater, Broadcasting usw.) den anmeldepflichtige Bereich nutzen.
Dieser Bereich ist auch wesentlich größer – so dass auch wesentlich mehr kompatible Kanäle genutzt werden können.
Besten Gruß
Jürgen
Achso ist das. Danke für die Info!
VG Michi